Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.
Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.
Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer t... [ mehr ]
Was zahlt die gesetzliche Kasse?
Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind.
Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, das... [ mehr ]
Privat oder Kasse?
Wer als Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann aus der gesetzlichen Kasse aussteigen und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, 2009 liegt sie bei 48.600 Euro im Jahr. Wer 12 Gehälter pro Jahr bekommt, kann also ab einem Monatsbrutto von 4.050 E... [ mehr ]