Unabhängiger Versicherungsmakler Dipl. Kfm. M. Schulz ! Versicherungsmakler Hamburg, Versicherungsmakler Bremen, Versicherungsmakler Hannover

Gesetzliche Krankenversicherung, Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse

Seit 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Die Versicherungsbeiträge fließen direkt an den Gesundheitsfonds und werden an die gesetzlichen Krankenversicherer verteilt. Kommt Ihre Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie von Ihnen einen Zuschlag erheben. Die Höhe dieses Zuschlags darf ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Verlangt Ihre Kasse einen Beitragszuschlag, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2012 bei 3.825 Euro im Monat, das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.400 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent von höchstens 3.825 Euro. Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 Prozent, monatlich zahlen sie aus eigener Tasche also 313,65 Euro für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3 Prozent, das sind im Beispiel 279,23 Euro im Monat.

Zusatzbeitrag: Jetzt Kasse wechseln und sparen

Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer t... [ mehr ]

Was zahlt die gesetzliche Kasse?

Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind. Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, das... [ mehr ]

Privat oder Kasse?

Wer als Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann aus der gesetzlichen Kasse aussteigen und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, 2009 liegt sie bei 48.600 Euro im Jahr. Wer 12 Gehälter pro Jahr bekommt, kann also ab einem Monatsbrutto von 4.050 E... [ mehr ]

 
 
Schließen
loading

Video wird geladen...