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Gesetzliche Krankenversicherung, Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.

Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.

Zusatzbeitrag: Jetzt Kasse wechseln und sparen

Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer t... [ mehr ]

Was zahlt die gesetzliche Kasse?

Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind. Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, das... [ mehr ]

Privat oder Kasse?

Wer als Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann aus der gesetzlichen Kasse aussteigen und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, 2009 liegt sie bei 48.600 Euro im Jahr. Wer 12 Gehälter pro Jahr bekommt, kann also ab einem Monatsbrutto von 4.050 E... [ mehr ]

 
 
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