Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.237,50 Euro Monatsgehalt (oder 50.850 Euro im Jahr / Stand 2012), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz Seit 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine. Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung (Stand 2011).
Ihre Familie ist mitversichert Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer t... [ mehr ]
Was zahlt die gesetzliche Kasse?
Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind.
Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, das... [ mehr ]
Privat oder Kasse?
Wer als Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann aus der gesetzlichen Kasse aussteigen und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, 2009 liegt sie bei 48.600 Euro im Jahr. Wer 12 Gehälter pro Jahr bekommt, kann also ab einem Monatsbrutto von 4.050 E... [ mehr ]