Jetzt im Herbst machen viele Freizeitradler gern ausgiebig Halt im Biergarten. Aber Vorsicht - auch wer mit dem Rad unterwegs ist und zu tief ins Glas schaut, riskiert den Autoführerschein. Bei hohen Promillewerten wird sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung fällig. Das musste kürzlich eine Frau aus dem Kreis Mainz-Bingen erfahren (Verwaltungsgericht Mainz Az. 7 L 34/08.MZ).
Gegen zwei Uhr morgens wurde die Radfahrerin von einer Polizeistreife angehalten, weil sie ohne Licht fuhr. Die Beamten stellten bei der Mutter mehrerer Kinder zwar keine groben Ausfallerscheinungen fest, dafür aber eine kräftige Alkoholfahne. Eine Blutprobe ergab 1,62 Promille Blutalkoholgehalt. Der angetrunkenen Radlerin wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis fürs Auto entzogen, die zuständige Kreisbehörde ordnete zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Die Frau klagte gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung der MPU, ihre Klage blieb jedoch erfolglos.
Angesichts des hohen Blutalkohols von 1,6 Promille könne man einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmissbrauch nicht ausschließen, so das Verwaltungsgericht Mainz. In diesem Fall müsse die grundsätzliche Eignung der Klägerin für das Führen von Fahrzeugen überprüft werden. Das medizinisch-psychologische Gutachten sei notwendig, um das Trinkverhalten der Klägerin zu beurteilen sowie ihre Fähigkeit, Alkoholkonsum und Fahren zukünftig zu trennen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis sei rechtens, entschied das Gericht, zumal die Einschätzung des Gutachters ergeben hatte, dass die Frau regelmäßig trinke und wohl auch zukünftig unter Alkoholeinfluss fahren werde. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin wird ihren Führerschein nun erst nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten mit positiver Prognose zurückerhalten.