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Autofahren nur nüchtern

Ein Fahrzeug darf man nur in fahrtüchtigem Zustand führen, das weiß jeder Auto- und Motorradfahrer. Dennoch werden rund 24.000 Deutsche jährlich bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen verletzt, um die 800 Menschen kommen sogar ums Leben. Wer trotz Alkoholgenuss das Fahrzeug nicht stehen lässt, riskiert die Fahrerlaubnis - und seinen Versicherungsschutz.

Größte Risikogruppe für Alkoholunfälle sind junge Männer bis 24 Jahre. Seit Jahren wächst aber auch der Anteil der Frauen, die angetrunken fahren. Schon seit einiger Zeit gilt bundesweit die 0,5-Promille-Grenze. Das heißt aber nicht, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer ertappt wird. Ohne Folgen bleibt ein Wert unter 0,5 Promille nur, wenn man beispielsweise bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Auffälligkeiten zeigt. Verursacht man einen Unfall, kann es schon mit weniger Alkohol im Blut unangenehm werden. Die Sanktionen reichen von Punkten in Flensburg über Geldbußen und Führerscheinentzug bis hin zum berüchtigten "Idiotentest", der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ein wachsendes Problem im Straßenverkehr sind neben Alkohol die illegalen Drogen. Die Polizei setzt in jüngster Zeit verstärkt Schnelltests ein, mit denen der Konsum von Rauschmitteln binnen weniger Minuten in Speichel oder Körperschweiß nachgewiesen wird. Grenzwerte bestehen bei Drogen in aller Regel nicht, so dass Fahrer schon bei geringen nachgewiesenen Mengen mit Führerscheinentzug und medizinisch-psychologischer Untersuchung rechnen müssen.

Konsequenzen hat das Fahren im Rauschzustand auch für den Versicherungsschutz: Verursacht man in angetrunkenem Zustand einen Crash, entschädigt die Kfz-Haftpflicht zwar zunächst die Opfer, fordert aber Regress vom Versicherten - bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt geht zusätzlich ins Geld. Die Vollkaskoversicherung unterstellt bei Unfällen in fahruntüchtigem Zustand zudem oft grobe Fahrlässigkeit und verweigert die Regulierung von Schäden am Fahrzeug des berauschten Fahrers dann ganz oder teilweise.




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