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Kraftstoffverbrauch muss stimmen

Die im Verkaufsprospekt eines Autos gemachten Angaben zum Spritverbrauch müssen stimmen - eine Abweichung von 9,1 Prozent zwischen angegebenem und tatsächlichem Verbrauch braucht man sich als Käufer nicht gefallen lassen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 7 U 132/07).

Ein Mann hatte einen nagelneuen Mercedes Diesel der E-Klasse zum Preis von 62.000 Euro gekauft. Das Auto sollte laut Verkaufsprospekt auf der Landstraße durchschnittlich 7,6 Liter und im Stadtverkehr 10,2 Liter Kraftstoff verbrauchen. In der Praxis war der Neuwagen erheblich durstiger: Einen Mehrverbrauch von 15 Prozent gegenüber den Herstellerangaben stellte der Autokäufer bei längerer Messung fest. Der Mann forderte Schadenersatz in Höhe seiner Sprit-Mehrkosten. Der Autohersteller lehnte ab, es kam zum Rechtsstreit. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte sich auf die Seite des enttäuschten Autokäufers.

Insgesamt 9,1 Prozent über den Werksangaben lag der Dieselverbrauch des Autos bei genauer Messung, das zeigte ein vom Gericht in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten. Eine solche Abweichung zwischen versprochenem und tatsächlichem Verbrauch müsse der Käufer nicht klaglos hinnehmen. Der Fahrzeughersteller wurde zu einer Kaufpreisminderung von 2.500 Euro verurteilt, außerdem zu Schadenersatz für die Mehrkosten in Höhe von 0,8 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Zusätzlich muss er die hohen Kosten des Rechtsstreits übernehmen.



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