Darf man den Autoschlüssel auch bei einer Großveranstaltung in der Jackentasche aufbewahren, ohne den Kaskoschutz für seinen Wagen wegen grober Fahrlässigkeit zu verlieren? Diese Frage hat das Landgericht Coburg jetzt entschieden (Az. 22 O 98/06). Eine Frau war mit Freunden zu einem gutbesuchten Musikkonzert gefahren. Ihren Wagenschlüssel steckte sie in eine mit Reißverschluss verschließbare Tasche ihrer Jacke. Während des Konzerts wurde der Schlüssel offenbar von einem jugendlichen Täter gestohlen. Der Dieb unternahm mit dem Wagen der Frau gleich eine Spritztour und verursachte mehrere Unfälle. Der Wagen der Bestohlenen erlitt einen Totalschaden.