Kfz-Haftpflicht greift auch bei Sicherheitstraining
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch bei Unfällen während eines Fahrsicherheitstrainings. Der Versicherer darf die Sicherheitsschulung nicht automatisch als Rennveranstaltung einstufen und deshalb aus dem Versicherungsschutz ausschließen - auch, wenn die Veranstaltung auf einer für den allgemeinen Verkehr gesperrten Rennstrecke stattfindet. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 10 U 36/08).
Zwei Autofahrer hatten an einem Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring teilgenommen. Während eines Überholvorgangs bei hoher Geschwindigkeit fuhr der Eine dem Anderen heftig auf, beide Wagen wurden beschädigt. Der vordere Fahrer gab dem Aufgefahrenen die Schuld und verlangte von dessen Kfz-Haftpflichtversicherer die Erstattung der Reparaturkosten und des Nutzungsausfalls in Höhe von insgesamt rund 11.000 Euro. Der beschuldigte Teilnehmer wies dem anderen die alleinige Verantwortung für den Unfall zu. Sein Kfz-Versicherer verweigerte die Zahlung schon deshalb, weil es sich um eine laut Vertragsbedingungen grundsätzlich nicht versicherte Rennveranstaltung gehandelt habe. Der Geschädigte klagte und bekam teilweise Recht.
Bei dem Fahrsicherheitstraining sei es ausdrücklich nicht auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit und eine gute Platzierung im Ziel angekommen, so das Gericht. Vielmehr sollten die Teilnehmer lernen, ihre Autos auch in Gefahrensituationen richtig im Griff zu haben. Es habe sich nicht um eine Rennveranstaltung gehandelt, der beklagte Kfz-Versicherer könne sich also nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Weil der vom Gericht beauftragte Sachverständige zu der Überzeugung kam, dass beide Fahrer gleichermaßen zum Unfallgeschehen beigetragen hatten, teilte das Oberlandesgericht die Schuld. Der beklagte Kfz-Versicherer muss nun die Hälfte des vom Kläger geltend gemachten Schadens übernehmen.