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Alleinfahrer-Tarif: Besser bei der Wahrheit bleiben

Wer sein Auto alleine nutzt, zahlt deutlich weniger für die Kfz-Versicherung als jemand, der auch andere Personen wie Lebenspartner oder Kinder mit seinem Wagen fahren lässt. Wer trotz günstigem Alleinfahrer-Tarif Andere hinter das Lenkrad lässt, riskiert allerdings Beitragsnachzahlungen und eventuell Vertragsstrafen des Versicherers. Der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt zwar nicht, wenn trotz Kfz-Versicherung mit Alleinfahrerklausel eine andere Person als der in der Police eingetragene Fahrer einen Unfall verursacht, dennoch drohen teure Folgen.

Wenn ein anderer Fahrer als der allein versicherte Halter mit dem Wagen einen Unfall mit Haftpflichtschaden verschuldet, fordert der Kfz-Versicherer in der Regel Beiträge für die Zeit seit dem Vertragsabschluss beziehungsweise seit der Umstellung auf einen Alleinfahrertarif nach und stellt den Vertrag auf einen Normaltarif um. Je nach Versicherungsbedingungen muss man als Kunde sogar mit Vertragsstrafen und Leistungskürzungen rechnen. In Notsituationen machen die Versicherungen zwar eine Ausnahme - wenn beispielsweise der Kfz-Besitzer selbst dringend ins Krankenhaus gefahren werden muss und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Probleme gibt es aber schon, wenn man nach einem Lokalbesuch dem Lebenspartner die Schlüssel in die Hand drückt, denn diesen Fall werten die Versicherer nicht als Notfall. Ob man sich etwa wegen eines Knochenbruchs oder einer anderen vorübergehenden Fahrbehinderung trotz Alleinfahrertarifs längere Zeit von einer anderen Person fahren lassen darf, wird von den Kfz-Versicherern unterschiedlich gehandhabt, im Zweifel sollte man zuvor nachfragen.

Ohnehin sind Alleinfahrer-Tarife nicht immer die günstigste Alternative. Andere Kriterien können die Versicherung günstiger machen als die Tarifvariante, bei der nur der Halter den Wagen fahren darf. Das kann beispielsweise eine abschließbare Einzelgarage sein, die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst oder eine geringe Jahreskilometerleistung mit dem Auto. Viele Kfz-Versicherer gewähren Preisnachlass auch für Besitzer einer BahnCard, eines Monats- oder Jobtickets im öffentlichen Nahverkehr.




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