Alleinfahrer-Tarif: Bei Verstoß muss man Beiträge nachzahlen
Wer einen günstigen Alleinfahrer-Tarif fürs Auto abschließt und trotzdem Andere ans Steuer lässt, riskiert Beitragsnachzahlungen und eventuell Vertragsstrafen des Versicherers. Zwar erlischt der Haftpflichtversicherungsschutz grundsätzlich nicht, wenn trotz Kfz-Versicherung mit Alleinfahrerklausel eine andere Person als der im Versicherungsvertrag eingetragene Fahrer einen Unfall verursacht, dennoch drohen Konsequenzen.
Wenn ein anderer Fahrer als der allein versicherte Halter mit dem Wagen einen Unfall mit Haftpflichtschaden verschuldet, fordert der Kfz-Versicherer in der Regel Beiträge für die Zeit seit dem Vertragsabschluss beziehungsweise seit der Umstellung auf einen Alleinfahrertarif nach und stellt den Vertrag auf einen Normaltarif um. Je nach Versicherungsbedingungen muss man als Kunde sogar mit Vertragsstrafen und Leistungskürzungen rechnen. In Notsituationen machen die Versicherungen zwar eine Ausnahme – wenn beispielsweise der Kfz-Besitzer selbst dringend ins Krankenhaus gefahren werden muss und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Probleme gibt es aber schon, wenn man nach einem Lokalbesuch jemand anderem die Schlüssel in die Hand drückt, der den Wagen nach Hause fährt, denn diesen Fall werten die Versicherer nicht als Notsituation. Ob man sich etwa wegen eines Knochenbruchs oder einer anderen vorübergehenden Fahrbehinderung trotz Alleinfahrertarifs längere Zeit von einer anderen Person fahren lassen darf, wird von den Kfz-Versicherern unterschiedlich gehandhabt. In Zweifelsfällen sollte man zuvor beim Versicherer oder seinem Vertreter nachfragen.
Ohnehin sind Alleinfahrer-Tarife nicht immer die günstigste Alternative. Andere Kriterien zusammengenommen können die Versicherung günstiger machen als die Tarifvariante, bei der nur der Halter den Wagen fahren darf. Das kann beispielsweise eine abschließbare Einzelgarage sein, die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst oder eine geringe Jahreskilometerleistung. Viele Versicherer geben sogar Preisnachlass in der Haftpflicht, wenn man eine Bahncard besitzt.